Unverbindliche Orientierung für potenzielle Mandantinnen und Mandanten. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des RVG; die konkrete Vergütung hängt vom Einzelfall ab.
Hinweis: Die 1,0‑Gebühr wird aus einer lokal eingebetteten RVG‑Tabelle (Stand August 2025) entnommen. Im PKH/VKH‑Modus werden die reduzierten Gebühren nach § 49 RVG genutzt.
Zwischensumme | – |
USt | – |
Gesamt | – |
Alle Angaben ohne Gewähr. Eine verbindliche Mandatsvereinbarung oder gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Die 1,0‑Gebühr wird aus der (lokal eingebetteten) RVG‑Tabelle zum angegebenen Wert entnommen. Je nach Auswahl werden typische Gebühren addiert:
Hinzu kommen pauschal 20 € (Nr. 7002 VV) sowie – sofern gewählt – weitere Auslagen und die Umsatzsteuer.